Kunstschiefer und solches Materialien welches Augenscheinlich nicht von Abesthaltigem Material unteschieden werden kann!
Angenommen wird nur Material welches in dafür zugelassene BigBags verpackt und verschlossen ist.
BigBags können ebenfalls bei uns erworben werden, sprechen Sie uns einfach an.
Achtung!
Hierbei handelt es sich um gefährliche Abfälle, für eine fachgerechte Entsorgung (Begleitschein, Übernahmeschein, Entsorgungsnachweise) muss besorgt sein, oder kann durch uns gegen Gebühr besorgt werden.
Das darf rein
- Asbestzementplatten (z.B.: Wellethernit)
- Asbestzementschieferplatten
- Pflanzenkübel aus Asbest
- Asbestfasaden
Das darf nicht rein