Bei Anlieferung oder Abholung von Abfällen und Wertstoffen gilt nach Möglichkeit die „Getrennthaltungspflicht“. Sofern es möglich ist, sollen bereits beim Abfallerzeuger entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um diese Stoffe einem getrennten Kreislauf zuzuführen. Jeder Bürger kennt diese Pflicht, im Sinne der häuslichen Entsorgung zum Beispiel Bioabfälle, Papier und den gelben Sack vom Hausmüll zu trennen. Gleiches gilt für die Abfallerzeugung.
In einem Container dürfen unter gewissen Umständen Stoffe miteinander vermischt werden (z.B. bei Baumischabfall). Manche Abfälle, die beispielsweise gefährliche Bestandteile beinhalten, müssen sogar separat ausgebaut, verpackt und mit Entsorgungsnachweis entsorgt werden! Bitte beachten Sie dies bei einer bevorstehenden Entsorgung. Damit Ihnen das Befüllen der Container erleichtert wird oder sie direkt bei der Demontage die richtige Sortierung für den Wertstoffhof treffen und keine Fehler unterlaufen, können Sie sich hier über die Sortierkriterien informieren. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne zu den Vorgaben und Möglichkeiten der Abfallentsorgung.
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